AGB

DI Susy Baasel
Cityscape
Boecklinstrasse 92/8
1020 Wien.

 

++43 699 1 95 85 447


ATU 55502209
FN 520843

Allgemein

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle zu schließenden Übereinkünfte mit und alle Angebote von Cityscape e.U. Abweichungen sind nur dann verbindlich, wenn diese durch Cityscape e.U. schriftlich bestätigt sind.

Definitionen

  1. Auftragnehmer: Cityscape e.U.
    Auftraggeber: (Rechts-)Person, welche Cityscape e.U. ersucht, gegen Bezahlung Dienstleistungen zu verrichten.
    Erster Exkursionstag: Der Kalendertag, an dem der Auftraggeber vertraglich zum ersten Mal Dienstleistungen vor Ort von Cityscape e.U. erhält.
    Letzter Exkursionstag: Der Kalendertag, an dem der Auftraggeber vertraglich zum letzten Mal Dienstleistungen vor Ort vonCityscape e.U. erhält.
    Höhere Gewalt: Alle unvorhersehbaren Umstände, in deren Folge die Übereinkunft nicht mehr von Cityscape e.U. gefordert werden kann.

Angebotsphase

  1. Orientierende Gespräche und das Aufstellen eines Angebotes sind unverbindlich und kostenfrei.

  2. Unsere Führungen können in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch gebucht werden.

  3. Gruppengröße
    Max. 25 Teilnehmer pro Gruppe, größere Gruppen werden geteilt.
    In der Post am Rochus max. 15 Teilnehmer pro Gruppe.
    Alternativ: Zumietung einer Audioanlage zur drahtlosen Sprachübermittlung
  1. Honorare und Zahlungsbedingungen
    Alle angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich 20 % Mwst.
    Nach schriftlicher Beauftragung senden wir Ihnen gerne kostenfrei Kontaktdaten von Hotels, Restaurants und Busunternehmen zu. Wenn Sie uns den Komplettservice übertragen wollen, berechnen wir für die Recherche, Angebotseinholung, Abstimmung von Audioanlagen, Restaurant- reservierungen etc. eine Servicegebühr.
    Eventuell anfallende Eintrittspreise werden gesondert in Rechnung gestellt.

Vertragsabschluss

  1. Die an Cityscape e.U. mündlich oder schriftlich erteilten Aufträge sind erst dann verbindlich, wenn sie durch Cityscape e.U. schriftlich bestätigt sind. Mit der Bestätigung ist der Vertragsabschluss gegeben.

  2. Für Dienstleistungen, für die durch Art, Umfang u.ä. keine schriftliche Auftragsbestätigung verschickt wird, wird das letzte durch den Auftraggeber akzeptierte Angebot als Auftragsbestätigung und als Vertragsabschluss gesehen.

  3. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als Inhalt der Übereinkunft, an die Cityscape e.U. gebunden ist.

Fremdleistungen

  1. Trifft Cityscape e.U. im Auftrag des Auftraggebers Vereinbarungen mit Dritten, so tritt Cityscape e.U lediglich als Vermittler auf. ga-munich haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten Leistungen.

  2. Cityscape e.U behält sich das Recht vor, die vertraglich bestätigten Preise im Falle der Erhöhung von  Preisen von Dritten in dem Umfang zu ändern, in dem sich die Erhöhung der Kosten für bestimmte Leistungen pro    Person auf den Preis auswirkt. Cityscape e.U verpflichtet sich, dem Auftraggeber diese Kostenerhöhung unverzüglich zu melden. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent hat der Auftraggeber das Recht Gebühren frei vom Vertrag zurückzutreten.

Haftungsbeschränkung

  1. Cityscape e.U haftet nicht für den Auftraggeber, dessen Teilnehmer, Gäste, Arbeitnehmer u.a. während der Exkursion  entstandene Personenschäden und übernimmt keine Schadenshaftung an Dritten, wenn der entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Cityscape e.U herbeigeführt ist.

Zahlungsmodalitäten

  1. Zahlungsziel sind 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bis spätestens 5 Tage vor Exkursionsbeginn.

Rücktritt durch Auftraggeber

  1. Falls der Auftraggeber den Auftrag storniert nachdem es zum Vertragsabschluss gekommen ist, sind die nachstehend aufgeführten Prozentsätze des Exkursionspreises direkt fällig. Maßgeblich ist der Tag des
    Eingangs der Stornierung bei Cityscape e.U:
    bis zum 14. Tag vor dem ersten Exkursionstag: 30 % des Rechnungsbetrages
    ab dem 14. Tag bis zum 8. Tag vor dem ersten Exkursionstag: 50 % des Rechnungsbetrages
    ab dem 8. Tag bis zum 3. Tag vor dem ersten Exkursionstag: 80 % des Rechnungsbetrages
    danach (ab dem 2. Tag) ist der volle Exkursionspreis fällig.

Gerichtsstand

  1. Der Gerichtstand ist Wien. Für alle Übereinkünfte gilt das österreichische Recht.

Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung oder des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Reisebedingungen.
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